Dienstleistungen. In Riesa.

Plakatanschlag

Die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Riesa regelt die Plakatanschläge.


Werbung mit Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.

Antragstellung
2 Wochen vor Beginn der Plakataktion mit Angabe von:

  • Anzahl , Größe
  • Werbezeitraum
  • Werbeinhalt


Gebühren

  • Gebühren nach Satzung: 75 Cent pro Stück und Tag, zuzüglich Verwaltungsgebühren
Zuständigkeit
fon (0 35 25) 70 02 46
fax (0 35 25) 70 02 64
stadtordnung@stadt-riesa.de

Sprechzeiten

Mo und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
Di und Do 9.00 – 15.30 Uhr
Fr 9.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung 

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