Dienstleistungen. In Riesa.

Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Zuständigkeit
fon (0 35 25) 70 02 92
fax (0 35 25) 70 03 27
bauordnung@stadt-riesa.de

Sprechzeiten

Mo und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
Di und Do 9.00 – 15.30 Uhr
Fr 9.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung