Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Kerstin Wronna
Untere Bauaufsicht
Stadtverwaltung Riesa
Stadtbauamt, SG Untere Bauaufsicht
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Sprechzeiten
Mo und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
Di und Do 9.00 – 15.30 Uhr
Fr 9.00 – 13.00 Uhr
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