Das Landratsamt Meißen hat der Stadt Riesa im Februar mitgeteilt, dass auf der Grundlage des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes und der dazu erlassenen gemeinsamen Verwaltungsvorschrift für Maßnahmen aus dem Budget „Bund“ und aus dem Budget „Sachsen“ zusätzliche Förderungen für Kommunen zur Verfügung stehen und diese zeitnah angemeldet werden müssen.
Im April 2016 erfolgte im Stadtrat die Beschlussfassung zur Festlegung der Einzelmaßnahmen und die Fortschreibung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes für Riesa.
Die angemeldeten und durch den Landkreis in Maßnahmenplänen zusammengefassten Einzelmaßnahmen wurden durch die fachlich zuständigen Staatsministerien bewertet.
Im Ergebnis wurde der Maßnahmenplan des Landkreises Meißen mit den Einzelmaßnahmen aller Städte und Gemeinden, die ein positives Votum erhalten haben, als Investitionsplan bestätigt. Für die Stadt Riesa wurden alle angemeldeten zu fördernden Maßnahmen sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach bestätigt.
Folgende Maßnahmen wird die Stadt Riesa mit Mitteln aus dem Budget „Sachsen“ realisieren: