Analog der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Oberbürgermeisterin der Stadt Riesa unter anderem für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich. Sie regelt die innere Organisation der Verwaltung. Die Stadtverwaltung Riesa ist in 6 Ämter untergliedert. Diese wiederum sind im Einvernehmen mit dem Riesaer Stadtrat den Geschäftskreisen der Bürgermeister (Beigeordnete) zugeordnet. Die Ämter selbst untergliedern sich in einzelne, nach Fachaufgaben organisierte Sachgebiete.






