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26.05.2013 | .
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Schöffenwahlen (Amtszeit 2014 – 2018)

Zur Unterstützung der Tätigkeit der Strafrichter an den Amtsgerichten ist die Stadt Riesa wie jede Gemeinde in der Bundesrepublik verpflichtet, alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Der Einsatz der Schöffen erfolgt nur in Strafverfahren (nicht im Bereich Familien- und Zivilrecht) am Amtsgericht Riesa und am Landgericht Dresden.

Bewerber für das Ehrenamt des Schöffen müssen deutsche Staatsbürger und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein sowie einen einwandfreien Leumund besitzen. Zum Amt des Schöffen kann nicht berufen werden, wer im Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR tätig war. Ferner muss der Bewerber zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Riesa wohnen.

Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, können nicht für das Amt des Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 berufen werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

Schöffen werden entsprechend dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter entschädigt. Die Entschädigung umfasst die Zeitversäumnis, die Fahrtkosten und sonstigen Aufwand (Tage-/Zehrgeld).

Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt durch einen unabhängigen Wahlausschuss, in dem er aus den Vorschlagslisten aller Gemeinden des Gerichtsbezirkes Riesa (= Gebiet des Landkreises Riesa-Großenhain) die benötigte Anzahl Schöffen wählt.

Für die Bewerbungen können die angefügten Formulare genutzt und an das Justiziariat der Stadtverwaltung Riesa zurückgesandt werden.


Bewerbungsformular

Zuständigkeit
fon (0 35 25) 70 02 36
fax (0 35 25) 73 33 40
justiziar@stadt-riesa.de

Sprechzeiten

Mo und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
Di und Do 9.00 – 15.30 Uhr
Fr 9.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung