Die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Riesa regelt die Plakatanschläge.
Werbung mit Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.
Antragstellung
2 Wochen vor Beginn der Plakataktion mit Angabe von:
- Anzahl , Größe
- Werbezeitraum
- Werbeinhalt
Gebühren
- Gebühren nach Satzung: 75 Cent pro Stück und Tag, zuzüglich Verwaltungsgebühren




