Mahnung von Forderungen
Mahnungen werden für Forderungen, deren Fälligkeit überschritten ist und das Konto keinen Zahlungseingang aufweist, turnusmäßig erstellt. Mit der Mahnung wird ein vorgedruckter Überweisungsträger verschickt, der für die Zahlung verwendet werden sollte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und evtl. berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderung.
Adelheid Härig
Amtsleiterin
Stadtverwaltung Riesa
Amt für städtische Finanzen
SG Finanzbuchhaltung
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Öffnungszeiten
Stadtkasse
Mo und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
Di 9.00 – 15.30 Uhr
Do 9.00 – 18.00 Uhr
Fr 9.00 – 13.00 Uhr