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18.05.2013 | .
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Mahnung von Forderungen

Mahnungen werden für Forderungen, deren Fälligkeit überschritten ist und das Konto keinen Zahlungseingang aufweist, turnusmäßig erstellt. Mit der Mahnung wird ein vorgedruckter Überweisungsträger verschickt, der für die Zahlung verwendet werden sollte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und evtl. berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderung.
Zuständigkeit
fon (0 35 25) 70 04 23
fax (0 35 25) 70 03 53
finanzen@stadt-riesa.de

Öffnungszeiten
Stadtkasse

Mo und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
Di 9.00 – 15.30 Uhr
Do 9.00 – 18.00 Uhr
Fr 9.00 – 13.00 Uhr