Zur Unterstützung der Tätigkeit der Strafrichter an den Amtsgerichten ist die Stadt Riesa wie jede Gemeinde in der Bundesrepublik verpflichtet, alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Der Einsatz der Schöffen erfolgt nur in Strafverfahren (nicht im Bereich Familien- und Zivilrecht) am Amtsgericht Riesa und am Landgericht Dresden.