Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Dem Standesamt oder einem Bestattungsunternehmen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- den Personalausweis
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Zusätzlich wird vom Verstorbenen benötigt:
- bei verheiratet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- bei geschieden: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunden aus.
Gebühren
Je Urkunde 15,00 €, jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,00 €
Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)