Die Sächsische Aufbaubank teilt zum Thema Aufbauhilfe für Flutgeschädigte Folgendes mit:
Aufbauhilfeprogramm für flutgeschädigte Private und Vereine
Privatpersonen und Vereine, die durch das Hochwasser 2013 geschädigt wurden, können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Aufbauhilfen aus dem Programm „Hochwasserschäden 2013“ des Freistaates Sachsen beantragen. Ziel der Förderung ist die Schadensbeseitigung und der nachhaltige Wiederaufbau.
Die Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Privatpersonen können in dieser Höhe Ausgaben zur Beseitigung von Gebäudeschäden an Wohn- und Gewerberäumen erstattet bekommen. Zuschüsse in der gleichen Höhe kann es auch zur Beseitigung von Flutschäden an gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen geben. Das Programm schließt Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischwasserkanäle sowie durch Hangrutsche mit ein.
Bereits angefallene Ausgaben für den Wiederaufbau werden grundsätzlich auch dann gefördert, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 Euro berücksichtigt, bei Vereinen bereits ab 2 000 Euro.
Für Schadenshöhen ab 25 000 € ist ein Gutachten zu erstellen. Darüber hinaus setzt die Förderung eine Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung voraus, dass die Maßnahme in der festgesetzten Hochwasser-Gebietskulisse 2013 liegt.
Antragsformulare sind auf der Homepage der SAB www.sab.sachsen.de abrufbar oder werden auf Anfrage zugesandt.
Bis spätestens 31. Dezember 2014 müssen Anträge bei der SAB eingegangen sein. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis erforderlich.
Kontakt: www.sab.sachsen.de; Hotline: 0351 4910 4966; servicecenter@sab.sachsen.de
Aufbauhilfeprogramm für flutgeschädigte Unternehmen
Unternehmen, die durch das Hochwasser 2013 geschädigt wurden, können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Aufbauhilfen aus dem Programm „Hochwasserschäden 2013“ des Freistaates Sachsen beantragen. Ziel der Förderung ist die Schadensbeseitigung und der nachhaltige Wiederaufbau zur Fortführung des Betriebes.
Die Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Unternehmensgrößen bis zu 500 Mitarbeitern erhalten maximal 100.000 Euro, in Härtefällen bis zu 200.000 Euro.
Das Programm richtet sich auch an Unternehmen der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft und an kommunale Gebietskörperschaften, soweit sie ihren Wohnungsbestand selbst verwalten, sowie an Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des privaten Rechts.
Anerkannt werden Schäden am Anlagevermögen und an land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzflächen und Infrastruktur, vor allem an Grundstücken, baulichen Anlagen, Gebäuden, maschinellen Anlagen und sonstigen betriebsnotwendigen Einrichtungsgegenständen. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe ist bei Neuanschaffungen für die Schadensberechnung der Zeitwert des zerstörten Anlagevermögens zugrunde zu legen. Auch Schäden an Vorräten des Umlaufvermögens und an Kulturen, Tieren und Fischbeständen werden in diesem Programm berücksichtigt. Das Programm schließt auch Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischwasserkanäle sowie durch Hangrutsche mit ein.
Der Schadensnachweis erfolgt in der Regel auf Basis von Gutachten. Die zuständige Gemeinde muss bestätigen, dass die Maßnahme in der festgesetzten Hochwasser-Gebietskulisse 2013 liegt. Ausgaben für den Wiederaufbau werden dabei grundsätzlich auch dann gefördert, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 Euro berücksichtigt.
Antragsformulare sind auf der Homepage der SAB www.sab.sachsen.de abrufbar oder werden auf Anfrage zugesandt. Bis spätestens 31. Dezember 2013 müssen Anträge bei der SAB eingegangen sein. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis erforderlich.
Kontakt: www.sab.sachsen.de; Hotline: 0351 4910 4966; servicecenter@sab.sachsen.de
Landkreis richtet Informationsplattform im Internet ein
Der Landkreis Meißen teilt ergänzend zu obigen Informationen der SAB mit: Die Kommunen können für die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben rechnen. „Die betroffenen Städte und Gemeinden unseres Landkreises sind bereits dabei, die Schäden etwa an Kindertagesstätten, Schulen und Straßen genau aufzulisten“, so Landrat Arndt Steinbach. Bereits im September sollen die genehmigten Wiederaufbaupläne feststehen.
Die nicht-kommunalen Träger von Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur, z. B. von sozialen, kulturellen, Sport-, Umwelt- und Bildungseinrichtungen rief Landrat Steinbach auf, die hochwasserbedingten Schäden schnellstmöglich gegenüber der jeweiligen Sitzgemeinde anzuzeigen. „Eine finanzielle Förderung gibt es nur für die Maßnahmen, die im jeweiligen kommunalen Wiederaufbauplan enthalten sind.“
Bauliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass Schäden bei einem erneuten Hochwasser vermieden oder zumindest reduziert werden. Ist wahrscheinlich, dass Hochwasserereignisse wiederkehrend erhebliche Schäden verursachen, werden auch Maßnahmen zum Wiederaufbau an anderer Stelle im Einzelfall unterstützt. Geschädigte bekommen durch einen 50-prozentigen Zuschuss den Schaden teilweise ersetzt, der ihnen durch das Hochwasserereignis entstanden ist. Es steht ihnen frei, diese Mittel für einen Wiederaufbau an anderer Stelle zu verwenden. Die Betroffenen können sofort mit der Schadensbeseitigung beginnen, es gilt der so genannte förderunschädliche Maßnahmebeginn.
Der Landkreis Meißen hat auf seiner Homepage www.kreis-meissen.de eine Informationsplattform „Hochwasserhilfen“ eingerichtet. „Hier erhalten die von Hochwasser Betroffenen gebündelt zahlreiche Informationen über die unterschiedlichsten Unterstützungsmaßnahmen und zu weiterführenden Links“, sagte Landrat Steinbach. Zudem werde der Landkreis weiterhin im Rahmen seiner Pressemitteilungen fortlaufend über die entsprechenden Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus berichten.