Viele Unternehmen befinden sich wegen der Corona-Krise und der stark „heruntergefahrenen“ Wirtschaft in akuten Nöten. Die Politik in Bund und Land hat umfangreiche und rasche Hilfen für Unternehmen aller Größenordnungen zugesichert, um Existenznöte und Insolvenzen zu verhindern. Hier ein kurzer Überblick über einige Möglichkeiten:
Sachsen-Soforthilfe
Der Freistaat hat das Programm „Sachsen hilft sofort“ des Wirtschaftsministeriums zur Unterstützung von Unternehmern, landwirtschaftlichen Unternehmen in der Verarbeitung, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in ganz Sachsen aufgelegt, die mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Antragstellung und Beratung erfolgen ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Mit „Sachsen hilft sofort“ stellt der Freistaat innerhalb von 48 Stunden eine finanzielle Soforthilfe von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere Handwerk, Handel und Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe.
Die Zuwendung kann erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert.
Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von insgesamt 10 Jahren. Es ist zinslos und 36 Monate tilgungsfrei. Wichtig ist, dass das Darlehen nachrangig ausgestaltet ist, also nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann.
Sollte während der Laufzeit dieses Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so ist dieses vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank –, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden einzureichen. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare auf https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp bereit. Detaillierte Informationen finden sich unter www.coronavirus.sachsen.de in der Rubrik „Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer“.
Soforthilfe vom Bund
Kleine Unternehmen und Selbstständige erhalten Soforthilfen bis 15.000 Euro - siehe extra Beitrag auf dieser Seite. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler in finanzieller Schieflage ab sofort die Möglichkeit bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel zu beantragen, sofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, so die KfW, um so schnell wie möglich zu helfen. Informationen auf www.kfw.de im Bereich „KfW-Coronahilfe“.