Ab sofort können kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes beantragen. Für Fragen hat die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) die Telefon-Hotline 0351 4910-1100 eingerichtet. Alle Informationen sind auf www.sab.sachsen.de zu finden.
Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
Antragsberechtigt für die Förderung sind Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Der Soforthilfe-Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt, in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses bei bis zu 5,0 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro sowie bei bis zu 10,0 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro
Die Soforthilfe wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Anträge können bis spätestens 31. Mai 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt werden.