Am 11. Oktober 2020 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Meißen statt. Dazu ist ab Montag, den 21. September 2020 bis zum 9. Oktober 2020 in der Stadtverwaltung Riesa, Rathausplatz 1, Sitzungszimmer Raum 1.8., das Briefwahllokal geöffnet.
Montags und mittwochs kann jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr abgestimmt werden, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Freitags ist die Wahl von 8:00 bis 13:00 Uhr, am 9. Oktober bis 16:00 Uhr möglich. Der Zugang zum Briefwahllokal im Rathaus ist nicht barrierefrei.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Riesa können direkt im Briefwahllokal im Rathaus wählen bzw. ihre Briefwahlunterlagen abfordern. Dazu ist der vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Wahlscheinantrag vorzulegen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Um das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 so gering wie möglich zu halten, soll die Abholung der Briefwahlunterlagen nur in Ausnahmefällen persönlich erfolgen. Es wird stattdessen empfohlen, vorrangig die schriftliche oder elektronische Beantragung zu nutzen. Im Briefwahllokal sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und die Händedesinfektion am Zugang einzuhalten. Die Wählerinnen und Wähler sollten einen eigenen Stift mitbringen und den Wahlscheinantrag möglichst schon zu Hause ausfüllen.
Die Anforderung zur Übersendung der Briefwahlunterlagen kann per E-Mail unter wahlen@stadt-riesa.de oder per Fax unter 700-294 erfolgen oder der Online-Wahlscheinantrag unter www.riesa.de (Rubrik Wahlen) genutzt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.
Wer für die erste Wahl am 11. Oktober einen Wahlschein erhalten hat, für denjenigen werden für einen etwaigen 2. Wahlgang am 8. November 2020 von Amts wegen wiederum Wahlscheine erhalten. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.