Das Wohnungsangebot in Riesa lässt keine Wünsche offen. Ob für den sportbegeisterten Single, die quirlige Familie oder das aktive Rentnerehepaar – in Riesa findet jeder die passende Wohnung. Der Mietwohnungsbestand in Riesa ist sowohl durch Gründerzeithäuser, Architektur aus den dreißiger Jahren und den Wohnungsbau aus den 70er und 80er Jahren geprägt. Nach der politischen Wende entstand zusätzlicher Wohnraum durch neu errichte Mehrfamilienhäuser mit individueller Optik.
Bei Ihrer Wohnungssuche können Sie sich an den Wohnungs- und Maklerunternehmen, sowie an unseren Wohn-Tipps orientieren.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Einen Antrag auf Zusatzförderung kann der Mieterhaushalt stellen, welcher bereits von seinem Vermieter das entsprechende Antragsformular ausgehändigt bekommen hat. Die Höhe eines möglichen Zuschusses errechnet sich aus der Differenz der Nettokaltmiete nach der Sanierung und einer definierten zumutbaren Nettokaltmiete in Abhängigkeit vom Familieneinkommen.
Bei Bezug einer neuen Wohnung, bei Wegzug in das Ausland, bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei Wechsel der Hauptwohnung ist der Meldepflicht bei dem zuständigen Bürgerbüro nachzukommen; die Meldefrist beträgt 2 Wochen.
Der Mietspiegel der Stadt Riesa basiert auf dem Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 (BGBl.S.1149 ff.), er trat am 01.06.2002 in Kraft. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558c BGB). Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Nettokaltmiete je Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.