Die Stadtordnung im weitesten Sinne ist zu einem wichtigen Faktor der Lebensqualität in einer Stadt geworden. Die Große Kreisstadt Riesa ist als Ortspolizeibehörde für Anordnungen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig, soweit in besonderen Gesetzen keine anderen Regelungen getroffen sind. Dazu hat der Stadtrat als wichtigste Grundlage die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Riesa zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Stadtverwaltung wahrgenommen werden.