Die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde bestehen darin, den Verkehr auf der Straße zu regeln, die Straße als Eigentum zu schützen und für eine einheitliche Anwendung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen Sorge zu tragen.
Die Verkehrsbehörde wird tätig auf Antrag, aufgrund von Gesetzen und ihren Änderungen sowie bei eigenen Feststellungen.