Eine Auskunft, ob es sich bei Ihrem Grundstück um ein Einzeldenkmal handelt, erhalten Sie bei untenstehender Ansprechpartnerin.
Genehmigungen zu baulichen Veränderungen an Kulturdenkmälern liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Meißen.
Stadtverwaltung Riesa
Stadtbauamt
SG Stadtplanung
Friedrich-Engels-Straße 1, 01589 Riesa