Die Große Kreisstadt Riesa erhebt nachfolgende Beiträge:
-
Erschließungsbeiträge für den Neubau von Straßen
-
Straßenbaubeiträge für die Erneuerung oder Verbesserung bereits vorhandner Straßen
Rechtsgrundlagen
-
für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen: Baugesetzbuch (BauGB) §§ 127 ff (Bundesrecht), Erschließungsbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Riesa
-
für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen: Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) §§ 26 ff (Landesrecht), Straßenbaubeitragssatzung der Großen Kreisstadt Riesa in Verbindung mit der Handlungsrichtlinie zur Beteiligung und Information von Beitragspflichtigen im Rahmen der Planung von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen