Die Große Kreisstadt Riesa erhebt Erschließungsbeiträge für den Neubau von Straßen.
Rechtsgrundlagen
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für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen: Baugesetzbuch (BauGB) §§ 127 ff (Bundesrecht), Erschließungsbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Riesa