Förderfähig sind in diesem Gebiet Modernisierungs- und Instandetzungsmaßnahmen an Wohn- bzw. Geschäftsgebäuden in Verbindung mit der Gestaltung der Außenanlagen privateigener Grundstücke sowie Sicherungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Ausreichung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 45% bei der Modernisierung von reinen Wohngebäuden, max. 35% bei Wohn- und Geschäftsgebäuden, max. 100% bei Sicherungsmaßnahmen).