Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Fällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Mitzubringen sind:
- ein biometrisches Foto (45 x 35 mm), welches nicht älter als sechs Monate ist,
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde,
- bisherigen Reisepass, Kinderreisepass (soweit vorhanden),
- Personalausweis oder Geburtsurkunde.
Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen für die kurzfristige Beantragung verlangen (z. B. Flugticket).
Gültigkeit
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt bis zu einem Jahr.
Gebühren
- vorläufiger Reisepass 26 €