Wichtige Information zur Gültigkeit von Kinderreisepässen
Wer künftig mit Kindern in den Urlaub fahren möchte, muss die Gültigkeit des Kinderreisepasses bald häufiger überprüfen: Das europäische Recht schreibt vor, dass Ausweisdokumente mit einem RF-Chip ausgestattet sein müssen, damit eine jahrelange Gültigkeit zulässig ist. Der deutsche Kinderreisepass besitzt dieses elektronische Speicherelement jedoch nicht und genügt somit nicht mehr dem europäischen Standard. Deshalb wird die Gültigkeitsdauer laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat voraussichtlich ab dem 01.01.2021 von aktuell 6 Jahren auf 1 Jahr reduziert. Kinderreisepässe, die noch vor Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes ausgestellt oder verlängert worden, behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer.
Wer künftig mit Kindern in den Urlaub fahren möchte, muss die Gültigkeit des Kinderreisepasses bald häufiger überprüfen: Das europäische Recht schreibt vor, dass Ausweisdokumente mit einem RF-Chip ausgestattet sein müssen, damit eine jahrelange Gültigkeit zulässig ist. Der deutsche Kinderreisepass besitzt dieses elektronische Speicherelement jedoch nicht und genügt somit nicht mehr dem europäischen Standard. Deshalb wird die Gültigkeitsdauer laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat voraussichtlich ab dem 01.01.2021 von aktuell 6 Jahren auf 1 Jahr reduziert. Kinderreisepässe, die noch vor Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes ausgestellt oder verlängert worden, behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer.
Beantragung, Änderung, Verlust:
Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten(in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig(schriftlich mit beglaubigter Unterschrift).Außerdem müssen Sie selbst auf die Gültigkeit des Passes achten. Unabhängig vom Alter muss das Kind bei der Beantragung in der Passbehörde persönlich anwesend sein. (§ 6 PassG)
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei einem Umzug oder beim Wechsel der Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder Stadt den Wohnort im Pass ändern zu lassen sowie bei der Änderung des Namens einen neuen zu beantragen(Abgabe des alten Passes erforderlich). Sollte Ihnen der Kinderreisepass verloren gehen, sind sie verpflichtet den Verlust anzuzeigen.
Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens 6 Jahre alt sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde (im Original)
- Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
(in der Regel die Eltern) - biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)
gegebenenfalls (zusätzlich):
- alten Kinderreisepass
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
(mit beglaubigter Unterschrift) - Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
- Im Zweifel können weitere Dokumente verlangt werden.
Fristen
Gültigkeit:
- sechs Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- einmalige Verlängerung um bis zu sechs Jahre bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres(bei noch gültigen Kinderreisepass)
Gebühren
- Neuausstellung eines Kinderreisepasses: Euro 13,00
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: Euro 6.00
- Für die Änderung des Wohnortes im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Bar
§ 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
§ 15 Passverordnung(PassV) – Gebühren