Die Stadt Riesa unterstützt Angebote der Kinder- und Jugenderholung für Riesaer Kinder und Jugendliche. Dafür hat der Stadtrat die Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Richtlinie Ferienfreizeiten) beschlossen. Anträge können laufend mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Förderung ist von den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung zu erkundigen, inwieweit Mittel im laufenden Haus-haltsjahr zur Verfügung stehen.