Mahnung von Forderungen
Mahnungen werden für Forderungen, deren Fälligkeit überschritten ist und das Konto keinen Zahlungseingang aufweist, turnusmäßig erstellt. Mit der Mahnung wird ein vorgedruckter Überweisungsträger verschickt, der für die Zahlung verwendet werden sollte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und evtl. berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderung.
Adelheid Härig
SGL Stadtkasse und Abgaben
Stadtverwaltung Riesa
Amt für Finanzen
SG Stadtkasse und Abgaben
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung