Bearbeitung von dinglichen Rechten an städtischen Grundstücken, wie z.B. Erbbaurechte, Leitungsrechte, Wegerechte und andere Nutzungsrechte.
Dienstbarkeiten vor 1995
Durchführung von Aufgaben nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen sowie Entschädigungsverfahren).