Hundesteuer
Eine Hundesteuer wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet erhoben. Grundlage für die Festsetzung ist die "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Großen Kreisstadt Riesa" in der jeweils geltenden Fassung.
Marie-Christin Lange
SB Kommunalabgaben
Maria Schneider
v. SB Kommunalabgaben
Stadtverwaltung Riesa
Amt für Finanzen
SG Stadtkasse und Abgaben
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung