Das Aufgabengebiet Versicherungsangelegenheiten umfasst u. a. Schadenfälle, in welchen die Stadt Riesa aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherungen wird die Verkehrssicherungspflicht und Verantwortlichkeit der Stadt Riesa überprüft. Eine Schadensersatzverpflichtung setzt stets ein Verschulden voraus.