Förderfähig sind hier im Gebiet Instandsetzungs- und teilweise Modernisierungsmaßnahmen an Dach und Fassaden von Wohn- bzw. Wohn- und Geschäftsgebäuden i. V. m. der Gestaltung der Außenanlagen privateigener Grundstücke, Ordnungsmaßnahmen (Abbruch von Nebengebäuden) sowie Sicherungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Ausreichung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 40 % bei Instandsetzung und Modernisierung, max 100 % bei Ordnungsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen).