Grundlage für die Bearbeitung von Straßenreinigungsgebühren ist die "Satzung über die Erhebung von Straßenreinigunsgebühren in der Fußgängerzone" in der jeweils geltenden Fassung.
- Festsetzung der jährlichen Straßenreinigungsgebühr mittels Gebührenbescheid für die Anlieger der an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossenen Flächen
- Bemessungsgrundlage ist die Grundstücksfläche an der Fußgängerzone
- Die Gebührenhöhe beträgt je Meter Grundstückslänge jährlich 7,67 €.
Stadtverwaltung Riesa
Fachbereich Finanzen
SG Abgabenservice
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
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