Die Steuer-Identifikationsnummer erhalten Sie im Einwohnermeldeamt. Sämtliche Lohnsteuerklassenänderungen müssen beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.