Hier erhalten Sie (Eigentümer und gleichstehende Berechtigte, Behörden, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilberechtigte, Gerichte und Justizbehörden)
- Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken
- sowie von Rechten und Belastungen an Grundstücken
- Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte
Dem formlosen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens ist ein aktueller Grundbuchauszug beizufügen.