Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlbezirks oder durch Briefwahl abzugeben.
Mögliche Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins sind:
Sie halten sich am Wahlsonntag aus wichtigem Grund außerhalb Ihres Wahlbezirks auf, Sie sind umgezogen und erscheinen in Ihrem neuen Wahlbezirk noch nicht im Wählerverzeichnis, Sie können aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen. Behinderte Menschen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal benutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder vorab im Briefwahlbüro wählen.
Voraussetzungen
Sie müssen für die Beantragung des Wahlscheines Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diese bekommen Sie vor jeder Wahl von der Stadtverwaltung Riesa zugesandt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht rechtzeitig bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro.
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigung,
- durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgestatteten Vertreter
- schriftlich unter Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars durch Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form
Eine telefonische Beantragung ist unzulässig
Erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
Frist/Dauer
Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Ein Antrag ist in Ausnahmefällen jedoch am Wahltag möglich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.