Insolvenz
Im Rahmen der Insolvenzverfahren sind im außergerichtlichen Verfahren Forderungsaufstellungen erforderlich, die die Stadtverwaltung Riesa zentral von der Vollstreckungsstelle in der Stadtkasse erstellt. Ein formloser Antrag ist ausreichend. Auch im weiteren Verfahren ist jeglicher Schriftverkehr zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzgläubiger über die Stadtkasse zu führen.
Adelheid Härig
SGL Stadtkasse und Abgaben
Stadtverwaltung Riesa
Amt für Finanzen
SG Stadtkasse und Abgaben
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung