Vorhaben- und Erschließungspläne
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§11 Baugesetzbuch) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt werden können.
Stadtverwaltung Riesa
Stadtbauamt,
SG Stadtplanung
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung