Vorhaben- und Erschließungspläne
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§11 Baugesetzbuch) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt werden können.
Birgit Friedrich
SGL Stadtplanung
Stadtverwaltung Riesa
Stadtbauamt,
SG Stadtplanung
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung