Einen vorläufigen Ausweis erhält man auf Antrag
- bei Verlust des Personalausweises bzw.
- als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein Dokument benötigt wird.
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
Mitzubringen sind:
- ein biometrisches Foto (45 x 35 mm), welches nicht älter als sechs Monate ist,
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde.
Der vorläufige Ausweis wird nur mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Gebühren
- Vorläufiger Ausweis 10 €