Will ein Deutscher im Ausland heiraten, benötigt er dazu ein Ehefähigkeitszeugnis.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat bzw. sein letzter Wohnsitz im Inland war.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte persönlich oder telefonisch im Standesamt.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige beträgt 65,00 €. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 35 €.
Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)