Infos
- Persönliches Erscheinen
- Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen
- Die Beglaubigung muss zur Vorlage bei einer Behörde oder einer anderen Stelle, aufgrund einer Vorschrift erfolgen
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Identitätsnachweis
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass, Passersatzpapiere, Ausweis, ID-Card, Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige
Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
- Unterschriften ohne zugehörigen Text,
- Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen
(§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel:
Gebühr
- Auf Dokumenten in fremder Sprache
- auf Verträgen
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten
Gebühr
10,00 Euro
Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz
Kostenerhebung
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz
Kostenerhebung
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument
- Schreiben auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll