Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Großen Kreisstadt Riesa. Seine Zuständigkeit ist auf die so genannten eigenen Angelegenheiten begrenzt. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und befindet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Der Stadtrat entscheidet u.a. über:
- Grundlegende Konzeptionen der Stadtentwicklung, Bennennung von Straßen, Wegen und Plätzen
- die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige und teilweise Veräußerungen und die Auflösung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an solchen
- die Feststellung der Jahresabschlüsse, der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung von Eigengesellschaften der Stadt
- Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung
- Beitritt zu kommunalen Verbänden und Vereinigungen bzw. der Austritt aus denselben sowie die Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen zu anderen Gemeinden