Die Stadt Riesa plant ein neues ca. 34 ha großes Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Im Vorfeld ist eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse durchzuführen und die allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit zu ermitteln. Ab der 32 KW erfolgt die schriftliche Information der Eigentümer und die allgemeine Unterrichtung der Öffentlichkeit.
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