Landratswahl
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Riesa, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, können direkt im Briefwahllokal im Rathaus wählen bzw. ihre Briefwahlunterlagen abfordern. Dazu ist der vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Wahlscheinantrag vorzulegen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Ab Montag, den 21. September 2020 bis zum 9. Oktober 2020 ist in der Stadtverwaltung Riesa, Rathausplatz 1, Sitzungszimmer Raum 1.8 für die genannte Wahl das Briefwahllokal wie folgt geöffnet:
Montag | 8:00 – 16:00 Uhr | ||
Dienstag | 8:00 – 18:00 Uhr | ||
Mittwoch | 8:00 – 16:00 Uhr | ||
Donnerstag | 8:00 – 18:00 Uhr | ||
Freitag | 8:00 – 13:00 Uhr |
Am Freitag, den 9. Oktober 2020 kann zusätzlich bis 16:00 Uhr im Briefwahllokal abgestimmt werden. Der Zugang zum Briefwahllokal im Rathaus ist nicht barrierefrei.
Um das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 während der Kommunalwahlen 2020 so gering wie möglich zu halten, soll von der in § 14 Abs. 7 KomWO vorgesehenen Möglichkeit der Abholung der Briefwahlunterlagen nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Nutzen Sie vorrangig die schriftliche oder elektronische Beantragung.
Im Briefwahllokal sind die bekannten Hygienevorschriften: Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung, Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und Händedesinfektion am Zugang zum Briefwahllokal, einzuhalten. Sie werden aufgefordert, Ihren eigenen Stift mitzubringen. Füllen Sie, soweit wie möglich, den Wahlscheinantrag bereits zu Hause aus.
Für die Anforderung zur Übersendung der Briefwahlunterlagen kann per E-Mail unter wahlen@stadt-riesa.de, per Fax-Nr.: 700-294 und online der Wahlscheinantrag genutzt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig (§ 13 Abs. 1 KomWO).
Haben Sie für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten, dann werden für einen etwaigen 2. Wahlgang am 8. November 2020 von Amts wegen wiederum Wahlscheine ausgestellt (§ 14 Abs. 10 KomWO). Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.