Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Riesa ist bemüht, ihre Website und Apps (mobile Anwendung) in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.riesa.de und die App „Störungsmelder Riesa“.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. 

Diese Webseite / mobile Anwendung ist nach den oben genannten Richtlinien vollständig barrierefrei.

Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:

  • PDF-Dokumente,
  • Kartenanwendungen,
  • eingebundene Youtube-Videos.

Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Wir haben die Absicht, die Barrierefreiheit über gesetzliche Anforderungen hinaus zu verbessern. Daher haben wir die folgenden zusätzlichen Inhalte/Funktionen realisiert:

Es wurde die Funktion der Einstellung eines höheren Kontrasts auf der Webseite ermöglicht. Diese Funktion befindet sich oben links auf der Webseite von riesa.de und ermöglicht es durch einen Klick auf das dazugehörende Symbol dargestellte Inhalte in einem höheren Kontrast anzeigen zu lassen. Ein weiterer Klick deaktiviert auf das Symbol dies Funktion wieder.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.04.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unsere Webseite und mobilen Anwendung auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

E-Mail: internet@stadt-riesa.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite und mobilen Anwendunggestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de